Baunebenkosten bei Mehrfamilienhäusern – mit diesen Kosten können Bauherren rechnen

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Bei der Errichtung von Wohnobjekten wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern werden oftmals die Baunebenkosten nur unzureichend berücksichtigt.

Wir informieren in unserem Beitrag über

  • Die Kosten für die Beauftragung von Architekten und Projekthonorare
  • Die behördlichen Gebührensätze
  • Die Kosten für Versicherungen
  • Die anfallenden Finanzierungskosten

Was versteht man unter Baunebenkosten?

Mit dem Begriff "Baunebenkosten" bezeichnet man sämtliche Kosten, die beim Bau eines Hauses zusätzlich zum Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude anfallen. Die Baunebenkosten können in etwa 15 bis 20 Prozent der gesamten Kosten ausmachen. Die Kosten sind verschieden:

Vor dem Bau eines Fertighauses zum Beispiel muss der Bauherr zum Beispiel bei den meisten Anbietern bereits die Kaufnebenkosten wie die Steuer für den Grunderwerb begleichen. Zusätzliche Baunebenkosten entstehen durch die Finanzierung des Bauvorhabens, beim Bauvorgang selbst oder werden von der Behörde bei der Genehmigung und ähnlichem eingehoben.

Planen Sie ein Mehrfamilienhaus zu bauen, sollte man über die Baunebenkosten tunlichst Bescheid wissen. Welche Posten zu diesen Baunebenkosten zu zählen sind, ist vom Gesetzgeber in § 22 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung definiert worden. Demzufolge zählen die Kosten zu den Baunebenkosten, die neben den Kosten für das Grundstück und den "eigentlichen" Kosten für die Planungsarbeit und Durchführung des Vorhabens aufgewendet werden müssen, nämlich folgende:

  • Kosten für Architekten und Projekthonorare
    Wer einen Architekten anweist, das Bauvorhaben zu planen und auszuführen, muss die Kosten in den Baunebenkosten entsprechend berücksichtigen, wobei als Faustregel etwa zwölf bis 15 Prozent anzusetzen.

Wurde der Grundstücksbereich noch nicht ausgemessen oder muss der für das Bauvorhaben erforderliche Platz eingezeichnet werden, entstehen weitere Kosten, weil die Tätigkeit nur von einem Ingenieur für Vermessung einer öffentlichen Einrichtung oder von einem Ingenieursbüro durchgeführt werden darf.

  • Behördliche Gebühren
    Bevor das Bauvorhaben starten kann, steht eine Anzahl von Besuchen bei den Behörden an, wozu unter anderem der Antrag für den Bau sowie die Genehmigung zum Bauen zählen. Diese werden nicht pauschal verrechnet, sondern orientieren sich an der offiziellen Gebührenverrechnung.

Zu den behördlichen Gebühren zählt man auch die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks für die Kanalisation, für das Wasser und das Abwasser, für die elektrische Energie und den Gasanschluss. Der Bauherr muss für die Entsorgung des Aushubs aufkommen, sofern keine andere vertragliche Regelung vereinbart wurde.

  • Kosten für Versicherungen
    Zu den Baunebenkosten zählen auch die Kosten für einige Versicherungen, deren Abschluss nicht zwingend ist, jedoch zu empfehlen ist. Dazu zählen unter anderem die Bauleistungsversicherung und die Haftpflichtversicherung für den Bauherren.

Nicht versichert sind Schäden, die durch Explosionen, Brände oder durch Blitzschläge hervorgerufen werden. Die Haftpflichtversicherung für den Bauherren kommt bei Unfällen auf der Baustelle auf.

  • Anfallende Finanzierungskosten
    Zu den Baunebenkosten zählen auch jene Kosten, die im Rahmen der Immobilien-Finanzierung, unter anderem für eine Beratung und die Bereitstellung des Kredits anfallen. Kontinuierlich lässt das Finanzierungsunternehmen zur Absicherung eine Schuld im Grundbuch vermerken, die auch mit Kosten verbunden ist.

Da es sich bei den Baunebenkosten um erhebliche Summen handelt, ist es wesentlich, deren Höhe vor dem Bauvorhaben in Erfahrung zu bringen und in die Planung mit einzubeziehen.

Bild: pixabay.com / mwitt1337

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