Seit März 2017 gilt es: das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (vgl. bgbl.de). Was das für die Patienten bedeutet und, ob die Krankenzusatzversicherung damit überhaupt noch nötig ist, zeigt dieser Blick in die FAQs.
Können sich Verbraucher die Krankenzusatzversicherung nach Inkrafttreten des Gesetzes sparen?
Nein. So weit gehen die Reformen nicht, dass die Krankenzusatzversicherung überflüssig geworden ist. Es gibt lediglich eine kleine Gruppe – es geht um diejenigen, die schlechter sehen. Wer nämlich Brillengläser mit sechs Dioptrien braucht, der wird immer dann eine neue Brille bekommen, wenn sich die Sehkraft um weitere 0,5 Dioptrien verändert. Bei Menschen, die zusätzlich eine Hornhautverkrümmung haben, liegt der Richtwert bei vier Dioptrien.
Vielleicht ist es sogar empfehlenswert aufgrund des neuen Gesetzes eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, denn Therapeuten bekommen mit der neuen Gesetzgebung mehr Rechte und die Krankenzusatzversicherung übernimmt – je nach Leistungskonzeption (vgl. krankenzusatzversicherung.de) – die Kosten für alternative Heilmethoden.
Darüber hinaus sprechen diese Vorteile für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung:
Bausteine wie etwa der Krankenhausaufenthalt und der Pflegefall sind in jedem Fall eine sinnvolle Zusatzoption, denn diese Bereiche sind bei der Heil- und Hilfsmittelverordnung außen vor.
Egal welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung auch vorsieht, die Krankenzusatzversicherung erweitert diese regelmäßig um weitere Bausteine, die ganz nach den individuellen Bedürfnissen ausgewählt werden dürfen.
Preislich interessant ist die Versicherung vor allem in jungen Jahren. Wenn die Gesundheit noch bestens ist, sind die Beiträge meist besonders attraktiv.
Wer die Leistungen clever kombiniert, kann aus einer gesetzlichen Krankenversicherung in Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung annähernd eine private Krankenversicherung stricken bzw. ein Versicherungsmodell, das inhaltlich diesem angepasst ist.
Warum wurde das Gesetz eigentlich ins Leben gerufen?
Das Gesetz wurde mit einem klaren Fokus aufgesetzt: Es soll Ältere, chronisch Kranke und auch Mehrfachkranke entlasten. Mit der Gesetzesforderung nach mehr Qualität in punkto Hilfsmitteln zeigt der Gesetzgeber auch an: Es darf nicht darum gehen, eine „günstige“ Lösung zu finden. Vielmehr muss es das Ziel sein, eine passende Lösung zu finden, die die Patienten unterstützt. Auch soll es künftig weniger bürokratisch zugehen, wenn eine Therapie hilfreich erscheint. Das kann langfristig sogar Berufe wie die Logopädie und die Ergotherapie stützen.
Einige Passagen sind aktuell noch in der Testphase. Wenn sich bewährt, was nun aktuell Gesetz ist, ist ein unsichtbarer Übergang geplant. Was daneben ebenso mit dem Gesetz ermöglicht werden soll, ist das Verhindern einer Einflussnahme auf Diagnosen durch verbesserte Prüfoptionen. Freiwillig versicherte Selbstständige sollen von einem einfacheren System profitieren. Auch wer sich für die Kindererziehung eine berufliche Auszeit genommen hat, soll künftig nicht mehr benachteiligt werden, nur weil die gesetzliche Krankenversicherung unterbrochen worden ist.
Gibt es nur mehr Freiheiten oder auch mehr Service für Patienten?
4.8 (4) Die scheinbar unendliche Serie des Pechvogels Greg geht in die nächste Runde. Diesmal also Band Nummer 11 - Alles Käse! So hätte man die anderen zehn Bände ohne weiteres auch nennen können, befand der liebenswerte Dussel Greg doch am liebsten selbst, dass "alles Käse". Zur Story von Gregs […]
Akzeptieren
Wir nutzen Cookies - mit der Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Sie können jederzeit der Nutzung widersprechen unter unseren Datenschutzbestimmungen zum Datenschutz.
Cookies Policy / Datenschutz
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.