Die wichtigsten FAQs zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung

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Seit März 2017 gilt es: das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (vgl. bgbl.de). Was das für die Patienten bedeutet und, ob die Krankenzusatzversicherung damit überhaupt noch nötig ist, zeigt dieser Blick in die FAQs.

Können sich Verbraucher die Krankenzusatzversicherung nach Inkrafttreten des Gesetzes sparen?

Frau mit BrilleNein. So weit gehen die Reformen nicht, dass die Krankenzusatzversicherung überflüssig geworden ist. Es gibt lediglich eine kleine Gruppe – es geht um diejenigen, die schlechter sehen. Wer nämlich Brillengläser mit sechs Dioptrien braucht, der wird immer dann eine neue Brille bekommen, wenn sich die Sehkraft um weitere 0,5 Dioptrien verändert. Bei Menschen, die zusätzlich eine Hornhautverkrümmung haben, liegt der Richtwert bei vier Dioptrien. Vielleicht ist es sogar empfehlenswert aufgrund des neuen Gesetzes eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, denn Therapeuten bekommen mit der neuen Gesetzgebung mehr Rechte und die Krankenzusatzversicherung übernimmt – je nach Leistungskonzeption (vgl. krankenzusatzversicherung.de) – die Kosten für alternative Heilmethoden. Darüber hinaus sprechen diese Vorteile für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung:
  • Bausteine wie etwa der Krankenhausaufenthalt und der Pflegefall sind in jedem Fall eine sinnvolle Zusatzoption, denn diese Bereiche sind bei der Heil- und Hilfsmittelverordnung außen vor.
  • Egal welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung auch vorsieht, die Krankenzusatzversicherung erweitert diese regelmäßig um weitere Bausteine, die ganz nach den individuellen Bedürfnissen ausgewählt werden dürfen.
  • Preislich interessant ist die Versicherung vor allem in jungen Jahren. Wenn die Gesundheit noch bestens ist, sind die Beiträge meist besonders attraktiv.
  • Wer die Leistungen clever kombiniert, kann aus einer gesetzlichen Krankenversicherung in Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung annähernd eine private Krankenversicherung stricken bzw. ein Versicherungsmodell, das inhaltlich diesem angepasst ist.

Warum wurde das Gesetz eigentlich ins Leben gerufen?

Das Gesetz wurde mit einem klaren Fokus aufgesetzt: Es soll Ältere, chronisch Kranke und auch Mehrfachkranke entlasten. Mit der Gesetzesforderung nach mehr Qualität in punkto Hilfsmitteln zeigt der Gesetzgeber auch an: Es darf nicht darum gehen, eine „günstige“ Lösung zu finden. Vielmehr muss es das Ziel sein, eine passende Lösung zu finden, die die Patienten unterstützt. Auch soll es künftig weniger bürokratisch zugehen, wenn eine Therapie hilfreich erscheint. Das kann langfristig sogar Berufe wie die Logopädie und die Ergotherapie stützen. RollatorenEinige Passagen sind aktuell noch in der Testphase. Wenn sich bewährt, was nun aktuell Gesetz ist, ist ein unsichtbarer Übergang geplant. Was daneben ebenso mit dem Gesetz ermöglicht werden soll, ist das Verhindern einer Einflussnahme auf Diagnosen durch verbesserte Prüfoptionen. Freiwillig versicherte Selbstständige sollen von einem einfacheren System profitieren. Auch wer sich für die Kindererziehung eine berufliche Auszeit genommen hat, soll künftig nicht mehr benachteiligt werden, nur weil die gesetzliche Krankenversicherung unterbrochen worden ist.

Gibt es nur mehr Freiheiten oder auch mehr Service für Patienten?

Es soll mehr Beratungsleistungen und damit auch mehr Service für Patienten geben. Dies wirkt sich vor allem mit Blick auf genehmigungspflichtige Hilfsmittel aus. Versicherte sollen künftig intensiver über Sanitätshäuser und Apotheken informiert und beraten werden. Auch die Krankenkassen müssen in punkto Informationen nachbessern. Sie sollen digitale Möglichkeiten schaffen, um Verträge und Leistungsverzeichnisse online abrufbar zu machen. Eine bessere Kontrolle soll dazu führen, dass die Qualität sukzessive verbessert wird. Abbildung 1: pixabay.com © Engin_Akyurt (CC0 Public Domain) Abbildung 2: pixabay.com © congerdesign (CC0 Public Domain) Slider: pixabay.com © Parentingupstream (CC0 Public Domain)

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DJ

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