Das Who-is-who der Immobilienversicherungen

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Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht und Co. All das sind obligatorische oder empfohlene Personen- und Sachversicherungen, die jedem Otto-Normalverbraucher bekannt sind. Wird jedoch aus einem Mieter ein Immobilienbesitzer, gibt es ein weiteres Versicherungspäckchen, das es zu prüfen gilt. Welche Schäden die Wohngebäudeversicherung abdeckt und was es rund ums Eigenheim noch abzusichern gibt, soll Thema dieses Beitrags sein.

Die Wohngebäudeversicherung ist der wichtigste Schutz fürs Eigenheim

Der Grund, warum es so wichtig ist, das Eigenheim zu schützen, liegt auf der Hand: Ersparnisse und Darlehen fließen in die Finanzierung des Wohntraums. Wenn Feuer, Hagel oder Sturm diesen zerstören würden, käme dies auch einem finanziellen Ruin gleich. Nicht umsonst wird der Nachweis einer Wohngebäudeversicherung häufig von Kreditgebern sogar als Vertragsbestandteil eingefordert. Wichtig für die Berechnung der Versicherungsbeiträge sowie für die nötige Deckungssumme ist der Zustand und die Ausstattung des Hauses. Auch die Lage der Immobilie kann sich auf den Versicherungsbeitrag niederschlagen. Damit in Zusammenhang steht auch das Unwetterrisiko in der Region. Wer auf der Suche nach einer Wohngebäudeversicherung ist, kann entsprechendes Informationsmaterial unverbindlich über Verivox anfordern. Dort steht auch detailliert beschrieben, bei welchen Schäden die Wohngebäudeversicherung einspringt. Grundsätzlich gilt als Faustregel, dass mit dieser Form von Immobilienversicherung die Hülle des Hauses inklusive angeschlossener und eingetragener Anbauten versichert ist. Werden diese eingetragenen Baubestandteile durch Explosionen, Feuer und Blitzschlag oder gar Sturm und Hagel beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein.

Elementarschäden sind bei der Wohngebäudeversicherung außen vor

… können aber extra abgesichert werden. Am Markt gibt es mittlerweile Kombi-Angebote, die im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung bestimmte Bestandteile der Elementarversicherung aufgreifen. Hier ermöglicht ein detaillierter Kostenvergleich einen Überblick darüber, ob die Kombi-Variante oder eine Einzelversicherung günstiger ist. Vulkanausbrüche, Lawinen, Schneedruck sowie Hochwasser und Erdrutsche/-beben können im Rahmen einer Elementarschadenversicherung versichert werden. Das Problem an der Sache macht die Süddeutsche Zeitung in diesem Beitrag deutlich:
„Für die Versicherungen sind solche Naturkatastrophen mit enormen Kosten verbunden. Daher gewähren sie Policen erst nach detaillierter Gefahreneinschätzung und lassen sich das Risiko, etwa in Flussnähe oder Hanglage zu wohnen, mit hohen Beiträgen bezahlen. Wer in den sogenannten Wohngefährdungszonen wohnt, bekommt nur schwer und für viel Geld eine Versicherung. Und wer sich fernab davon gegen alle möglichen Schäden absichern will, zahlt vielleicht jahrelang umsonst relativ hohe Beiträge.“

Auch für die Absicherung des Interieurs gibt es Vertragsoptionen

Nachdem die Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadenversicherung sich auf die Gebäudehülle konzentrieren, ist die Frage nach dem Interieur durchaus berechtigt. Wer teure Erbstücke oder Möbel mit antikem Wert in seinen Wohnräumen hat, schließt in der Regel eine Hausratversicherung ab. Diese so abzuschließen, dass sie im Schadensfall auch einen Wert hat, kann mitunter ganz schön aufwendig sein, denn der Wert des Besitzes muss in der Versicherungspolice geschätzt werden. Werden einzelne wertvolle Möbel nicht extra bedacht, wird zur Errechnung der Versicherungssumme häufig eine Pauschale angesetzt – die im Schadensfall weit unter dem Wert des Interieurs liegt. Wer auf eine Hausratversicherung setzt, um sich gegen die Folgen eines Wohnungseinbruchs abzusichern, hat hier die richtige Wahl getroffen. Die Verbraucherzentrale erklärt:
„Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, zur Beute zählen.“
Im Schadensfall wird der Wiederbeschaffungspreis seitens der Versicherung ausbezahlt.

Weiterführende Versicherungsoptionen rund ums Eigenheim

Nachdem nun Versicherungsmodi für das Haus und das Inventar erläutert wurden, sollen nun noch schlaglichtartig weitere Optionen vorgestellt werden, über die Eigenheimbesitzer nachdenken könnten:
  • Wer ein unbebautes Grundstück besitzt oder die eigene Immobilie vermietet hat, sollte eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Diese sichert den Fall ab, dass Dritten etwas auf dem Grundstück passiert.
  • Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, kann hier die Komponente einschließen, dass er als Immobilieneigentümer abgesichert ist, wenn ein Rechtsstreit mit dem Mieter droht.
  • Sonderversicherungen sind die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (die Besitzern eines Öltanks empfohlen wird) und die Glas- und Reparaturversicherung (die nur nötig wird, wenn die Architektur des Hauses es verlangt).
Bildrechte: pixabay.com © ADD (CC0 Public Domain)

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