In Deutschland muss laut Gesetz für jedes Fahrzeug eine separate KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Daher befürchten viele Autofahrer, dass sie für den Zweitwagen einen Neuvertrag mit einem teuren Tarif erhalten. Es existieren jedoch einige Tipps, wie Sie diese Situation vermeiden und mit einer günstigen Zweitwagenversicherung starten können.
Welche Gesellschaft soll ich für die KFZ Haftpflichtversicherung wählen?
Ein erster Ansprechpartner für den neuen Vertrag ist die Versicherungsgesellschaft, bei welcher der Erstwagen versichert ist. In den meisten Fällen ist der Anbieter bereit, eine vorteilhafte Schadensfreiheitsklasse zu gewähren.
Die Einstiegsklasse ist die Schadensfreiheitsklasse 0, welche sehr teuer ist. Zweitwagen werden meistens mindestens in die Klasse 1/2 eingeordnet, sie bietet bereits Ersparnisse von rund 20 Prozent.
Möglich ist aber auch die Einstufung in die gleiche Versicherungsklasse, in der sich bereits der Erstwagen befinden. Die Konditionen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften stark. Sollten Sie mit dem Angebot der bisherigen Versicherung nicht einverstanden sein, dann fragen Sie bei anderen Anbietern nach. Senden Sie auf Anfrage einen Nachweis über die jetzige Einstufung vom Erstwagen dem Versicherungsmakler zu, eventuell kann er Ihnen diese Schadensfreiheitsklasse für den Zweitwagen anbieten.
Holen Sie sich verschiedene Angebote ein
Um die neue KFZ Haftpflichtversicherung zu finden, sollten Sie mit verschiedenen Versicherungsmaklern telefonisch sprechen und verhandeln. Nutzen Sie auch diverse Informationsportale und Anbieter für eine Zweitwagenversicherung im Internet, um Einsparungen für Ihr Zweitfahrzeug zu erhalten.
Je besser die Schadensfreiheitsklasse des Erstwagens ist, desto mehr Nachlässe lassen sich für den Zweitwagen erzielen. Um für beide Fahrzeuge über eine Zweitwagenregelung die gleiche Einstufung zu erhalten, wie sie hier auch angeboten wird, müssen meistens verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Es sind nicht nur unfallfreie Jahre entscheidend, auch die Gruppe der Fahrer spielt eine wichtige Rolle. Viele Versicherungen wollen vermeiden, dass der Zweitwagen nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von den Kindern, die gerade erst den Führerschein bekommen haben, gefahren wird. Daher fordern sie eine Beschränkung der Fahrberechtigten auf den Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner. Weitere eingetragene Fahrer sollten ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen.
Es ist aber auch möglich, dass eine Höchstgrenze für die jährliche Kilometerleistung festgelegt wird.
Zweitwagenregelung: Rechnen Sie die Versicherungsbeträge genau nach
Die Einteilung in eine günstige Schadensfreiheitsklasse ist noch keine Garantie für niedrige Beiträge. Sie müssen aufpassen, dass es sich nicht um ein Lockangebot handelt, welches nur auf den ersten Blick lohnenswert aussieht.
Sollten andere Rabattpunkte nicht berücksichtigt werden oder es wird ein teurer Tarif zu Grunde gelegt, dann steigt die Summe an. Achten Sie stets auf den Endbetrag und treffen Sie auf dieser Basis die Entscheidung. Wenn Sie mit der Versicherung eine Zweitwagenregelung treffen, müssen Sie die Bedingungen genau durchlesen. Sollte eine Koppelung zwischen beiden Verträgen bestehen und Sie werden bei einem Unfall mit einem der Fahrzeuge in beiden Schadensfreiheitsklassen hochgestuft, führt dies im Unglücksfall meist zu hohen Kosten.
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