Änderungen 2018 – Was Verbraucher bei Gesundheit und Ernährung erwartet

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Mit dem Jahreswechsel werden Verbraucher mit einigen Änderungen in diversen Lebensbereichen konfrontiert. Darunter Gesundheit und Ernährung. Zum einen soll die Schadstoffgrenze für Kinderspielsachen sinken, zum anderen sind Hersteller von Konservendosen an neue Grenzwerte bezüglich Bisphenol A (BPA) gebunden. Darüber hinaus müssen sich Privatversicherte auf teils stolze Beitragserhöhungen einstellen und für Impfungen gilt ab Januar eine neue Empfehlung. Einige der wichtigsten Änderungen 2018 im Überblick.

Neue Grenzwerte für Spielsachen

Wenn Eltern Spielzeug für ihre Kinder kaufen, wissen sie oft nicht, welches Risiko sie eingehen. In der Vergangenheit landeten zahlreiche Hersteller in den Schlagzeilen, weil ihre Produkte die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhalten konnten. Die gesundheitlichen Gefahren für den Nachwuchs sind je nach Schadstoffbelastung nicht zu unterschätzen. Besonders betroffen, sind die Kleinsten unter drei Jahre. Sie nehmen Spielsachen gerne in den Mund, weshalb riskante Substanzen besonders leicht in den Organismus geraten. Ab 2018 verschärft der Gesetzgeber die Grenzwerte für folgende Stoffe:
  • Bisphenol A (BPA)
  • Phenol
  • Blei
Obwohl man die mit BPA verbundenen Gefahren offensichtlich erkannt hat und der Stoff beispielsweise in Babyflaschen seit 2011 nicht mehr zum Einsatz kommen darf, ist er in Spielzeug bis heute erlaubt. Doch die Menge reduziert sich: Während bislang pro Liter 0,1 Milligramm BPA freigesetzt werden durften, sinkt die Grenze ab 26. November 2018 auf 0,04 Milligramm. Bisphenol A steht seit Anfang des Jahres auf der Liste der „Besonders besorgniserregenden Stoffe“. Auf dem Informationsportal des Umwelt Bundesamtes wurden weiterführende Informationen dazu bereitgestellt. BPA steht im Verdacht das Risiko der Unfruchtbarkeit zu steigern beziehungsweise diese auszulösen. Dass auch andere Substanzen die Fruchtbarkeit hemmen können und welche Methoden bei der Diagnose Hoffnung versprechen, ist dem Familien Ratgeber Gesundheit zu entnehmen. Einkauftipp Spielsachen mit dem Hinweis „BPA-frei“ müssen nicht zwangsläufig völlig frei von Bisphenolen sein. Lediglich Bisphenol A ist dann nicht enthalten. Eltern sollten stattdessen Produkte mit dem Vermerk „frei von Bisphenolen“ kaufen. Spielsteine in verschiedenen Farben Auch der Grenzwert von Phenol wird gesetzlich eingedämmt. Stichtag ist der 4. November 2018. Die Substanz könnte das Erbgut beschädigen. Der neue Grenzwert betrifft Spielsachen zum Kauen beziehungsweise alle, die in den Mund genommen werden sowie Spielzeug bis drei Jahre. Ab 28. Oktober 2018 greift der neue gesetzliche Grenzwert für Blei, das über Spielzeug und Kinderprodukte freigesetzt wird:
  • Kreide: statt 13,5 Milligramm nur 2 Milligramm Blei pro Kilogramm
  • Flüssigkeiten: statt 3,4 Milligramm nur 0,5 Milligramm pro Kilogramm (z. B. Fingerfarben)
  • Lack: statt 160 Milligramm nur 23 Milligramm pro Kilogramm (z. B. bei lackierten Spielzeugfahrzeugen)

Kein BPA in Baby- und Kleinkindernahrung – Bei Dosen weiterhin erlaubt

Geht es um die Baby- und Kleinkindernahrung will die EU den Stoff BPA gänzlich verbieten. Ein Gesetzentwurf ist bereits verfasst. Momentan kommt die Substanz in entsprechenden Behältern für die Ernährung vor. Lediglich reduzieren, will die EU die Grenzwerte bei Polycarbonat-Gefäßen und Konservendosen. Dies scheint längst überfällig, schließlich kann sich Bisphenol A aus den Materialien lösen, sobald es mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Anschließend landet es über den Verzehr direkt im Verdauungstrakt. Der Grenzwert zur BPA-Freisetzung wird von 0,6 Milligramm auf 0,05 Milligramm pro Kilo gesenkt. Ein genaues Datum steht bislang nicht fest. Ende 2018 könnte die neue Vorschrift verbindlich werden. Konserven aufgereiht

Finanzielle Belastung für Privatversicherte

Privat Versicherte müssen sich 2018 auf weitere Beitragserhöhungen einstellen. Dabei mussten viele Verbraucher bereits 2017 deutlich tiefer in die Tasche greifen, um ihre private Krankenversicherung zu finanzieren. Bis zu 38 Prozent mehr könnten es für einige Versicherungsnehmer werden. Besonders junge Neukunden wird es vielerorts heftig treffen. Aber auch Bestandskunden sind vor zusätzlichen Kosten nicht sicher. Kundschaft bei der Axa müssen bei einer Vollversicherung beispielsweise mit durchschnittlich knapp zwölf Prozent mehr rechnen. Bei der Barmenia fallen für Neukunden durchschnittlich knapp sieben Prozent und bei der Signal Iduna rund 5,5 Prozent mehr an. Dass die Zahl der Privatversicherten sinkt, scheint angesichts der jährlichen Beitragsanpassungen nicht verwunderlich. Allerdings trägt auch diese Entwicklung dazu bei, dass die übrig gebliebenen Versicherten immer mehr zahlen müssen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat Fragen und Antworten rund um die PKV-Beiträge 2018 online arrangiert.

4 in 1 – Neue Empfehlung der Impfkommission

Um sich vor Grippe zu schützen, erhalten gesetzlich Versicherte künftig vielleicht eine andere Impfung, als bislang gewohnt. Der von der ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Impfstoff soll vier Virusvarianten abdecken. Bisher wurde ein preiswerterer Dreifachimpfstoff verabreicht. Die Empfehlung, die auf einen Beschluss der Experten vom November 2017 zurückgeht, soll ab Januar 2018 Gültigkeit erhalten. Ob der neue 4-fach-Impfstoff letztlich in die Kassenleistungen aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb eines Vierteljahres. Bei positivem Ergebnis könnte er bereits für die Wintersaison 2018 freigegeben sein. Bilderquelle pixabay.com: whitesession, Alexas_Fotos, nessaja99

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DJ

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