Einen Menschen zu pflegen stellt Angehörige vor große Herausforderungen. Damit eine intensive Betreuung gut verläuft, ist es für die Angehörigen umso notwendiger, sich selbst eine Pause zu gönnen und neue Impulse zu erhalten. Eine Möglichkeit, neue Kraft zu tanken, bietet eine entspannende Reise, in der die Angehörigen eine Auszeit vom Alltag nehmen. Für manche Verwandte ist es dabei unvorstellbar, ohne den geliebten Menschen zu verreisen. Unter bestimmten Umständen stellt es kein Problem dar, den Pflegebedürftigen mit in den Urlaub zu nehmen oder ohne schlechtes Gewissen ohne ihn zu verreisen. Wir verraten, worauf die Beteiligten im Urlaub achten sollten.
Der erste Schritt: Informationen zusammentragen und den passenden Reiseveranstalter wählen
Angehörige von Pflegebedürftigen sollten sich zunächst mithilfe von Reisebroschüren und Reiseführern über mögliche Urlaubsziele informieren. Der Reisemarkt ist sehr vielfältig und es gibt Veranstalter, die spezielle Reisen für pflegebedürftige Menschen anbieten.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Barrierefreiheit. Diese muss gewährleistet sein, wenn die betreffenden Personen auf motorische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder einen Rollator angewiesen sind. Diese Hilfsmittel sollten an dem betreffenden Reiseziel uneingeschränkt nutzbar sein. Es gilt zudem, auf die klimatischen Gegebenheiten zu achten.
Für Menschen, die eine Pflegestufe besitzen oder eingeschränkt mobil sind, empfehlen sich Reiseziele, die nicht so weit entfernt liegen. Hier bietet sich beispielsweise eine Reise innerhalb Deutschlands an. Auch im eigenen Land warten viele sehenswerte Städte wie Hamburg oder Berlin darauf, entdeckt zu werden.
Hamburg als gemeinsames Urlaubsziel
Das Pflegegeld wird auch während der Urlaubszeit bezahlt
Sofern die Angehörigen alleine in den Urlaub fahren oder aus anderen Gründen verhindert sind, erhält der Pflegebedürftige dennoch Pflegegeld von der zuständigen Pflegekasse. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegende Angehörige bekommen entweder einen entlastenden Beitrag im Wert von rund 120 Euro, können aber auch eine Verhinderungspflege beanspruchen. Hierfür ist mindestens eine Pflegestufe zweiten Grades erforderlich. Diese Art der Pflege können Angehörige auch für wenige Stunden einfordern und sich in dieser Zeit um anfallende Termine und Besorgungen kümmern.
Wie sollten die Angehörigen den Urlaub vorbereiten?
Die Verwandten und zuständigen Personen sollten die Reise sorgfältig vorbereiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Folgende Hinweise sind hierfür hilfreich:
Sofern die Angehörigen allein verreisen, lohnt es sich, bereits vorab verschiedene Personen in die Pflege miteinzubeziehen. So fällt es dem Pflegebedürftigen leichter, die zeitweise Abwesenheit der vertrauten Personen hinzunehmen.
Der Pflegebedürftige sollte nach Möglichkeit an der Reiseplanung beteiligt sein.
Bei einer gemeinsamen Reise sollten die pflegenden Personen dem eingeschränkten Menschen die Wahl des Reiseziels überlassen und sich nach dessen Einschränkungen richten.
Reisebüros, die auf Urlaubsreisen mit pflegebedürftigen Menschen spezialisiert sind, helfen dabei, die passenden Angebote zu finden.
Spezielle Einrichtungen unterstützen die Angehörigen und bieten eine Kurzzeitpflege an – einige Anbieter verfügen auch über eigene Reiseangebote für Betroffene mit und ohne Begleitperson.
Gemeinsames oder getrenntes Reisen? Eine persönliche Entscheidung
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