Eine Risikolebensversicherung impliziert im Grunde genommen alles in einem Wort: Sie deckt ein (finanzielles) Risiko im Todesfall ab. Eine Risikolebensversicherung wird gerne abgeschlossen, um eine Familie mit Kindern für den Fall abzusichern, dass der Haupternährer plötzlich verstirbt. Auch zur Sicherung eines Immobilienkredits wird sie häufig abgeschlossen. Die Beiträge sind meist geringer als bei einer Lebensversicherung, die auch der Altersvorsorge dienen kann. Weitere Fakten haben wir hier zusammengetragen.
Ist eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss Pflicht?
Die Abfrage des Gesundheitszustands des Versicherungsinteressenten ist ein grundsätzlicher Versicherungsbestandteil. Meist wird via Fragebogen abgefragt, ob der Interessent ein gefährliches Hobby hat, abhängig von legalen Suchtmitteln ist und wie es um Größe, Gewicht und regelmäßige Arztbesuche bestellt ist. Auch Fragen zu Vorerkrankungen wie etwa Tumoren, Herzinfarkten, HIV-Erkrankungen, Depressionen, Diabetes, Nervenleiden, organische Erkrankungen oder Atembeschwerden werden meist gestellt.
Werden die Angaben aus dem Gesundheitscheck überprüft?
Die Überprüfung der Angaben ist ähnlich wie die Überprüfung der Fahrleistung bei der Kfz-Versicherung: Meist werden die Angaben von Versicherten nicht überprüft, im Leistungsfall aber kann es zu einer verringerten Ausbezahlung des Versicherungsbetrags kommen. Für die Risikolebensversicherung bedeutet das Folgendes:
„Verschweigt man dem Versicherer beispielsweise, dass man täglich fünf Zigaretten raucht, riskiert man, dass die Deckungssumme im Ernstfall nicht ausgeschüttet wird, selbst wenn der Tod nicht mit dem Zigarettenkonsum in Zusammenhang stand, sondern andere Gründe hatte.“
Um sicherzugehen, dass nicht aus Versehen bzw. aus Unkenntnis falsche Angaben gemacht werden, ist die Rücksprache mit dem Hausarzt durchaus empfehlenswert.
Gibt es Standards im Gesundheitscheck?
Abbildung 2: Keine Versicherung beordert einen Interessenten zum Arzt. Allerdings müssen die Angaben im Fragebogen wahrheitsgemäß erfolgen.
Ja und nein.
Ja, meist stellen Versicherungen ähnliche oder gar gleiche Fragen.
Nein, denn die Bewertung der Antworten kann ganz unterschiedlich ausfallen.
Während das eine Versicherungsunternehmen das Free Climbing mit einem hohen Risikofaktor in der Kalkulation belegt, kann eine Histamin-Unverträglichkeit beim anderen viel mehr Einfluss auf die Beiträge haben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Beitragseinstufung mehrerer Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen.
Gibt es die Risikolebensversicherung als Einzelversicherung oder in Kombination?
Grundsätzlich gibt es die Risikolebensversicherung in der Einzelvariante. Der Vorteil: Die Beiträge fallen niedriger aus, als bei Kombiverträgen. Allerdings haben Kombiverträge, bei denen der Risikolebensschutz mit einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen altersvorsorgenden Versicherung kombiniert wird, mehr Leistungen. Wer allein für den Fall vorsorgen möchte, dass der Hauptverdiener plötzlich stirbt und der Immobilienkredit für das Eigenheim sicher abbezahlt werden kann, der ist mit einer Einzelversicherung gut beraten. Es ist und bleibt allerdings eine Einzelfallentscheidung, die sich am besten mit einem unabhängigen Versicherungsberater klären lässt.
Wer ein bisschen mehr in die Versicherung investiert, der hat den Vorteil, dass ein Teil der einbezahlten Beiträge später der Altersvorsorge dienen können.
Verbrauchertipp: Auch hier sollte ein Preis-Leistungsvergleich zwischen Einzel- und Kombivariante erfolgen. Ebenfalls möglich ist der Tausch einer Risikolebensversicherung gegen eine Kapitallebensversicherung.
Der GDV erklärt:
„Wer mehr Geld zur Verfügung hat und zusätzlich für das Alter vorsorgen möchte, sollte von seinem Umtauschrecht innerhalb von zehn Jahren Gebrauch machen. Der Vorteil: Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig.“
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