Die Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den unangenehmsten Aufgaben. Auch 2016 wird sie sich wieder stellen. Dabei lässt sich in vielen Fällen bares Geld sparen. Die Erstellung muss heute nicht mehr in einen Formular-Krieg und eine zeitraubende Sisyphus-Arbeit ausarten. Mit einer leistungsfähigen Steuersoftware ist es möglich, mit begrenztem Aufwand die Steuererklärung selbst zu erstellen.
Die Steuererklärung - Fristen und was sonst zu beachten ist
Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Im Schnitt ist nur jeder zweite Beschäftigte betroffen. Das Steuerrecht definiert die Abgabepflicht im Einzelnen, sie ist vor allem immer dann gegeben, wenn der Fiskus ansonsten zu wenige Steuerzahlungen befürchtet.
Umgekehrt gilt: für viele Arbeitnehmer kann sich die freiwillige Abgabe lohnen, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen, auch wenn keine Abgabepflicht besteht.
Bei der Einreichung sind Fristen zu beachten. Wenn Sie der Abgabepflicht unterliegen, müssen Sie die Steuererklärung für das laufende Jahr bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht haben. Für das Steuerjahr 2015 bedeutet das also eine Einreichung bis spätestens zum 31. Mai 2016.
Auf Antrag sind Verlängerungen jeweils bis zum 30. September - für das Steuerjahr 2015 bis zum 30. September 2016 - möglich. Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben, gelten großzügigere Fristen. Hier reicht eine Abgabe binnen vier Jahren nach Ablauf des relevanten Steuerjahres. Gegen fehlerhafte Steuerbescheide ist innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Sie können die Steuererklärung "klassisch" mit Hilfe papiergestützter Formulare vornehmen - ein recht mühsames Unterfangen. Etwas komfortabler ist bereits die vom Fiskus ermöglichte elektronische Erstellung im Rahmen der sogenannten ELSTER-Formulare.
Am bequemsten und zielführendsten ist aber der Einsatz einer leistungsfähigen Steuersoftware. Dafür gibt es inzwischen ein großes Angebot, wie sie hier weiter beschreiben und bezogen werden können. Eine gute Steuersoftware bietet Ihnen nicht nur einfaches Handling, sondern auch wertvolle Steuertipps und ersetzt insofern den Steuerberater.
Einige Steuertipps zum Sparen
Für Arbeitnehmer bestehen Steuersparmöglichkeiten vor allem im Rahmen der Werbungskosten und Sonderausgaben. Werbungskosten fallen an, um Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zu erzielen. Wenn Sie hier nichts konkret ansetzen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt.
Die tatsächlichen Werbungskosten sind aber oft höher und sehr vielfältig. Darunter zählen zum Beispiel nicht nur Fahrtkosten, sondern ggf. auch das häusliche Arbeitszimmer, Kosten für die doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel usw.. Daher lohnt sich in vielen Fällen eine ausführliche Angabe.
Vielschichtig sind auch die Sonderausgaben. Sie wirken sich ebenfalls steuermindernd aus. Darunter fallen unter anderem Aufwendungen für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte sonstige Versicherungen, aber - innerhalb gewisser Grenzen - auch für Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten und manches mehr. Über die Sonderausgaben hinaus können Sie oft noch weitere Kosten für außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Steuersoftware nutzen
Gerade bei diesen sehr detaillierten Positionen ist eine gute Steuersoftware mit ihren Steuertipps sehr hilfreich. Machen Sie daher schon für das Steuerjahr 2015 davon Gebrauch. Es lohnt sich.
Bild: pixabay.com / falco
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